Medikamentenabgabe durch Ärzte (Selbstdispensation)
Am 22. Mai 1998 ersuchte ein Aargauer Arzt das Gesundheitsdepartement des Kanton Aargau um die Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke. Das Departement wies das Gesuch am 23. November 1998 ab. Hiergegen wandte sich der Arzt an den Regierungsrat; dieser wies die Beschwerde mit Entscheid vom 19. Mai 1999 ab. Gegen diesen Entscheid erhob der Arzt am 16. Juni 1999 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau. Auch das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde am 12. September 2000 ab. Letztlich wandte sich der Arzt mit staatsrechtlicher Beschwerde an das Bundesgericht, welches die Aargauer Instanzen jedoch schützte.
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