Markus Reich
unter besonderer Berücksichtigung des gewerbsmässigen Liegenschaften- und Wertschriftenhandels
Im Bereich der privaten Vermögensverwaltung herrscht seit Jahren eine grosse Rechtsunsicherheit. Das Bundesgericht hat bis anhin wenig zur Beruhigung der Situation beigetragen. Neuerdings sind Bestrebungen im Gang, das Problem durch generelle Weisungen der Steuerverwaltungen oder durch eine Konkretisierung des Begriffs der selbständigen Erwerbstätigkeit auf Gesetzesstufe in den Griff zu bekommen.
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Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
Tomas Poledna
Am 22. Mai 1998 ersuchte ein Aargauer Arzt das Gesundheitsdepartement des Kanton Aargau um die Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke. Das Departement wies das Gesuch am 23. November 1998 ab. Hiergegen wandte sich der Arzt an den Regierungsrat; dieser wies die Beschwerde mit Entscheid vom 19. Mai 1999 ab. Gegen diesen Entscheid erhob der Arzt am 16. Juni 1999 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau. Auch das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde am 12. September 2000 ab. Letztlich wandte sich der Arzt mit staatsrechtlicher Beschwerde an das Bundesgericht, welches die Aargauer Instanzen jedoch schützte.
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Rechtsgebiete: Wirtschaftliche u. soziale Rechte
Patrick Sutter
Von einer „unbemerkten Revolution“ im Völkerrecht
Der Europäische Gerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, inwiefern einem Staat die Berufung auf seine Immunität zusteht, wenn er der Folter beschuldigt wird. Die Entscheidung anerkennt zwar, dass das Folterverbot dem ius cogens angehört, doch wurde mit 9:8 Stimmen die Staatenimmunität aufrechterhalten. Die überzeugende Argumentation der Minderheit macht aber deutlich, dass ein solcher Entscheid beim nächsten Mal vermutlich anders ausfallen wird.
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Rechtsgebiete: Völkerrecht
Jurius
Gemäss Schweizerischer Wettbewerbskommission handelt es sich bei der bündnerischen Berufsausübungsbewilligung als Psychotherapeutin um einen kantonalen Fähigkeitsausweis, der auf dem gesamten Gebiet der Schweiz Gültigkeit hat. Dabei stützt sie sich auf das Herkunftsortsprinzip (Cassis-de-Dijon-Prinzip), das im Binnenmarktgesetz verankert ist. Der Kanton St. Gallen hatte diese Auffassung nicht geteilt.
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Rechtsgebiete: Lauterkeitsrecht
Jurius
Die Schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) hat letzte Woche für die kartellrechtliche Beurteilung von Abreden zwischen Lieferanten und Abnehmern (sog. Vertikalabreden) Eckwerte festgelegt. Diese sollen die Vorhersehbarkeit von Entscheiden der Weko über Erheblichkeit bzw. Unzulässigkeit von Wettbewerbsbeschränkungen erhöhen. Eine detaillierte Bekanntmachung über die kartellrechtliche Beurteilung von Vertikalabreden ist für Frühjahr 2002 vorgesehen.
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Rechtsgebiete: Kartellrecht
Jurius
Mit der Revision der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV)konkretisiert der Bundesrat die Verwaltung der Domain-Namen der Zone ".ch". Neben dem "Cybersquatting" soll neu auch missbräuchlichen Verhaltensweisen der Betreiber von Telekiosknummern (090x) entgegengewirkt werden können. Im Folgenden wird die provisorische Fassung der Verordnung im Volltext wiedergegeben.
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Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
fel.
Ungeklärte durchschussartige Verletzung am Oberschenkel
Das Bundesgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde eines Mannes gutgeheissen, der wegen Betrugs verurteilt worden war, weil er gegenüber der Suva falsche Angaben gemacht hatte, um in den Genuss von Versicherungsleistungen zu gelangen. Laut einstimmig gefälltem Urteil des Kassationshofs in Strafsachen kann dem Mann angesichts der Arglosigkeit der Suva keine Arglist vorgeworfen werden.
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Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
Jurius
Die elektronische Ausübung politischer Rechte ist in der Schweiz realisierbar, wenn die bestehenden Stimmregister harmonisiert werden und ein eidgenössisches Stimmregister aufgebaut wird. Zu diesem Schluss gelangt ein Bericht der Bundeskanzlei, den der Bundesrat letzte Woche zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, ohne aber bereits einen Entscheid über die Einführung von E-Voting zu fällen. Von den geschätzten minimalen Kosten von 399 Millionen Schweizer Franken sollen die Gemeinden 351, die Kantone 24 und der Bund ebenfalls 24 Millionen tragen.
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Rechtsgebiete: E-Government
Jurius
Der renommierte Freiburger Strafrechtsprofessor Dr. Franz Riklin prangert die Zustände in der Freiburger Justiz an und publiziert seine Kritik im Internet.
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Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht