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Mieterschutz trotz Zwangsversteigerung

Möglichkeit der Mieterstreckung bleibt bestehen

fel.
Rechtsgebiete:

Miet- und Pachtrecht

Zitiervorschlag: fel., Mieterschutz trotz Zwangsversteigerung, in: Jusletter 4. Februar 2002

Wird ein Grundstück zwangsversteigert, geht das Mietverhältnis stets - also auch im Falle eines doppelten Steigerungsaufrufs - auf den neuen Eigentümer über. Dabei bleiben zwischen dem Ersteigerer und dem Mieter alle Wirkungen des Mietrechts und somit auch die Möglichkeit der Erstreckung des Mietverhältnisses bestehen. Dies geht aus einem neuen Grundsatzurteil des Bundesgerichts hervor.


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