Wo die Verzweigung einer Autobahn endet
Zugehörige Einfahrt ist einzubeziehen
Bei einem Autobahnkreuz gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts der ganze Bereich von der Gabelung der Fahrbahn bis zur Einmündung der Fahrbahn aus der Gegenrichtung als Verzweigung. Dies ist von Bedeutung, weil gemäss Verkehrssignalisationsverordnung eine Geschwindigkeitsbeschränkung höchstens bis zum Ende der nächsten Verzweigung gilt, sofern sie dort nicht wiederholt wird (Art. 16 Abs. 2).
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