Jusletter

Zwei Paar Stiefel

Spitalliste sagt nichts über den anzuwendenden Tarif

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Zwei Paar Stiefel, in: Jusletter 25. Februar 2002
Dass eine Klinik auf einer Spitalliste aufgeführt ist, bedeutet lediglich, dass es sich um einen zugelassenen Leistungserbringer handelt, dessen Rechnungen grundsätzlich von der Krankenversicherung übernommen werden müssen. Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) ist damit aber noch nichts darüber gesagt, welcher Tarif zur Anwendung gelangt.

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