Robert Roth
Premiers éléments d´analyse de l´arrêt de la Cour internationale de justice du 14 février 2002 dans l´affaire Belgique c. Congo
Dans un arrêt du 14 février 2002, la Cour internationale de justice a condamné la Belgique pour avoir émis, par l´entremise d´un juge d´instruction, à l´encontre du Ministre des affaires étrangères de la République démocratique du Congo un mandat d´arrêt. Sans se prononcer directement sur la loi belge de 1999 instaurant une "compétence universelle" pour les "violations graves du droit humanitaire", la Cour a considéré que l´émission du mandat d´arrêt faisait fi de l´immunité de juridiction absolue dont doivent bénéficier non seulement les chefs d´Etat, mais également les principaux ministres en exercice. L´arrêt prête le flanc à diverses critiques, résumées dans cet article.
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Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht
Daniel Rietiker
Als eigentlicher Zankapfel in der laufenden Kampagne zum Abstimmungssonntag vom 3. März hat sich die Frage der Vereinbarkeit eines UNO-Beitritts mit der immerwährenden Neutralität unseres Landes herauskristallisiert. Der Autor möchte mit seinen Ausführungen dazu beitragen, eine häufig polemisch geführte Debatte zu versachlichen und kommt dabei zum Schluss, dass ein positiver Volksentscheid in keiner Weise neutralitätsrechtliche Probleme aufwerfen würde, sondern vielmehr einer logischen Fortsetzung der pragmatischen Neutralitätspolitik des Bundesrates der 90er-Jahre entspräche. Er will dabei nicht den klassischen Neutralitätsbegriff aushöhlen, sondern vielmehr darauf hinweisen, dass auch dieser Zweig des Völkerrechts nicht statisch, sondern durch die Brille der sich dauernd verändernden Staatengemeinschaft zu betrachten ist.
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Rechtsgebiete: Völkerrecht
Wolfgang Wiegand
Der vorliegende Beitrag setzt die Diskussion um die Amerikanisierung des Rechts fort. Dabei wird insbesondere auf die Durchdringung des Wirtschaftsrechts mit amerikanischem Recht eingegangen.
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Rechtsgebiete: Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie
Daniel Hunkeler
(Zweiter) Kommentar zum Bundesgerichtsentscheid vom 17. Januar 2002 (7B.268/2001)
Wird ein Zahlungsbefehl statt der zu betreibenden Aktiengesellschaft der Vormundschaftsbehörde am Sitz der Gesellschaft zugestellt, ist seine Zustellung unrechtmässig, wenn zwischen Gesellschaft und Vormundschaftsbehörde kein Schutzverhältnis im Sinne von Art. 68c SchKG begründet worden war.
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Rechtsgebiete: SchKG, Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Vormundschaft / Erwachsenenschutz
Roger M. Cadosch
Die EU-Finanzminister haben am 12.2.2002 dem von der Kommission im Juni 2000 vorgelegten Entwurf für eine Richtlinie zur Besteuerung des Electronic Commerce bei der Mehrwertsteuer im Wesentlichen zugestimmt. Ziel der Regelung sind einheitliche Bestimmungen für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf digitalisierten Produkten in der EU. Dadurch sollen klare steuerliche Verhältnisse geschaffen werden, um den elektronischen Handel zu fördern und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
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Rechtsgebiete: E-Commerce
Heinrich Honsell
Leasingvertrag - Sachmängelgewährleistung/Garantieklausel - AGB - Abtretung der Gewährleistungsrechte - Prüfe- und Rügeobliegenheiten - Nachbesserung - Wandelung - Verzug - Retentionsrecht - Globalzession - Kollision mehrerer Globalzessionen - Anspruch auf Aussonderung im Konkurs (Art. 242 Abs. 1 SchKG/Art. 641 Abs. 2 ZGB)
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Jurius
Beschluss der Wettbewerbskommission vom 18. Februar 2002
Die Bekanntmachung der Schweizerischen Wettbewerbskommission über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden vom 18. Februar 2002 wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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Rechtsgebiete: Kartellrecht
fel.
Spitalliste sagt nichts über den anzuwendenden Tarif
Dass eine Klinik auf einer Spitalliste aufgeführt ist, bedeutet lediglich, dass es sich um einen zugelassenen Leistungserbringer handelt, dessen Rechnungen grundsätzlich von der Krankenversicherung übernommen werden müssen. Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) ist damit aber noch nichts darüber gesagt, welcher Tarif zur Anwendung gelangt.
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Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung