Grosseltern als indirekte «Zahlväter»
Ausnahmsweise berücksichtigte Zuwendung Dritter
Familienrecht. Eherecht
Zitiervorschlag: fel., Grosseltern als indirekte «Zahlväter», in: Jusletter 25. März 2002
Bei der Bemessung der Höhe der Alimente, die ein Vater für sein ausserehelich gezeugtes Kind bezahlen muss, können ausnahmsweise auch finanzielle Beiträge berücksichtigt werden, welche die Eltern des Unterhaltspflichtigen diesem zahlen. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das indes mit Blick auf die ganz besonderen Umständen des beurteilten Falles gelesen werden muss.