Kündigungsschutz auch bei unbekannter Krankheit
Wiederholung der Kündigung bei nachträglichen Erkenntnissen notwendig
Der gesetzliche Kündigungsschutz bei Krankheit setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer seinen Gesundheitszustand und dessen Ursache genau kennt. So entschied das Bundesgericht im Falle eines entlassenen Arbeitnehmers, der zum Zeitpunkt der Kündigung nicht arbeitsfähig war. Nachträglich hatte sich herausgestellt, dass er an Leukämie erkrankt war.
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