Kantonale Beteiligung an der Swiss gilt
Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen
Verwaltungsrecht
Zitiervorschlag: fel., Kantonale Beteiligung an der Swiss gilt, in: Jusletter 10. Juni 2002
Die Volksabstimmung vom 13. Januar dieses Jahres über die finanzielle Beteiligung des Kantons Zürich an der neuen schweizerischen Luftfahrtgesellschaft Swiss in einer Höhe von 300 Millionen Franken wird vom Bundesgericht nicht beanstandet. Eine gegen den Volksentscheid gerichtete Stimmrechtsbeschwerde ist in Lausanne einstimmig abgewiesen worden.