Michael Kunz
Am 1. Januar 2002 trat das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Überwachungsgesetz, BÜPF) in Kraft. Der Autor untersucht anhand der Auskunftspflicht von Internet-Anbietern gegenüber Aufsichtsbehörden, ob diese zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages auch direkten Zugang zu Informationen aus dem Fernmeldeverkehr erhalten.
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Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
Daniel Hunkeler
Kommentar zum Bundesgerichtsentscheid vom 19. April 2002 (7B.62/2002)
Rechtsstillstand während einer Betreibung kann nur dem schwerkranken Schuldner gewährt werden. Damit eine schwere Krankheit im Sinne von Art. 61 SchKG vorliegt, muss es dem Schuldner unmöglich oder zumindest unzumutbar sein, sich im Betreibungsverfahren zu wehren oder einen Vertreter zu bestellen. Schonung verdient überdies ein Schuldner, der wegen seiner Krankheit seine berufliche Tätigkeit einstellen musste und deshalb zahlungsunfähig geworden ist.
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David Rosenthal
Seit Anfang Jahr regelt ein neues Gesetz die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Die darin enthaltenen Regelungen zum Internet werfen jedoch mehr Fragen auf, als sie beantworten. Das Gesetz nimmt auch Internet-Provider stärker in die Pflicht: Sie müssen von allen Kunden erhebliche Datensammlungen anlegen, um auch eine rückwirkende Überwachung zu ermöglichen.
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Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
Jurius
Im Jusletter vom 18. Februar 2002 haben wir über die Interventionen der ESBK gegenüber virtuellen Casinos (Internet Casinos) berichtet. Die ESBK betonte, dass sämtliche auf schweizerischem Gebiet ausgeübten Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Casinos widerrechtlich sind. Das Verbot umfasst auch die Erstellung von Links zu virtuellen Casinos mit Sitz im Ausland sowie die Veröffentlichung von entsprechenden Sites. Das hanseatische Oberlandesgericht hielt mit Entscheid vom 10.1.2002 (3 U 218/01) folgendes fest: "Wer deutschen Nutzern die Möglichkeit eröffnet, Wetten um Geld im Rahmen eines Internet-Dienstes zu platzieren, „veranstaltet” ein Glücksspiel auf deutschem Territorium, für das er eine deutsche Erlaubnis benötigt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Dienst wesentlich auf den deutschen Nutzer zugeschnitten ist. Ein werbender Hinweis auf diese Möglichkeit ist nach § 284 Abs. 4 StGB strafbar."
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Rechtsgebiete: Strafrecht im Informatikrecht
Jurius
Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 28.05.2002 zur Berufungsverhandlung in Sachen "Steffi Graf gegen Microsoft GmbH"
Das Oberlandesgericht Köln hat am 28.05.2002 in dem einstweiligen Verfügungsverfahren "Steffi Graf gegen Microsoft GmbH" über die Berufung der Microsoft GmbH entschieden (15 U 221/01). Der Microsoft GmbH (Antragsgegnerin) war vom Landgericht Köln im einstweiligen Verfügungsverfahren verboten worden, Abbildungen der bekannten Tennisspielerin Steffi Graf (Antragstellerin), welche diese aufgrund technischer Manipulationen nackt erscheinen lassen, zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, insbesondere im Internet zur Ansicht, zum Download und/oder zum Verkauf anzubieten und/oder anbieten zu lassen. Das Oberlandesgericht Köln hat die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 05.10.2001 bestätigt und die dagegen gerichtete Berufung der Microsoft GmbH zurückgewiesen.
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Rechtsgebiete: Informatik und Recht
fel.
Anmerkungen zu aktuellem Gesetzgebungsprojekt
Das Bundesgericht hat sich anlässlich einer öffentlichen Urteilsberatung, die diesen Namen verdient, ausführlich und sehr differenziert zu verschiedenen Aspekten im Zusammenhang mit der Problematik der DNA-Analysen geäussert. Unter anderem wurde ein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf bejaht, dass die durch einen Wangenschleimhautabstrich (WSA) gewonnenen Proben sofort nach der Erstellung des DNA-Profils vernichtet werden.
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Rechtsgebiete: Recht auf Leben. Persönliche Freiheit
Jurius
Pressemitteilung des EJPD vom 31. Mai 2002
Für Konsumkredite soll ein Zinssatz von höchstens 15 Prozent zulässig sein. Dies sieht die Verordnung zum Konsumkreditgesetz vor, die das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement diese Woche in die Vernehmlassung geschickt hat.
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Rechtsgebiete: Konsumentenrecht
fel.
Emmi gewinnt Markenstreit
Das Bundesgericht hat es - wie zuvor schon das Obergericht des Kantons Luzern - abgelehnt, der Emmi AG die Verwendung der Wortmarke Acteva für Lebensmittel und Genussmittel zu verbieten. Damit wurde eine Klage der in Frankreich domizilierten Gervais Danone SA endgültig abgewiesen, welche zum Schutze ihrer Marke «Activia» ein derartiges Verbot verlangt hatte. Laut einstimmig gefälltem Urteil der I. Zivilabteilung unterscheiden sich die beiden Warenkennzeichnungen in Klang, Schriftbild und Sinngehalt derart, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann.
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Rechtsgebiete: Markenrecht
fel.
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat auf Verwaltungsgerichtsbeschwerde einer Unfallversicherung hin gegenüber einem bei einem Bootsunfall schwer verletzten 28-jährigen Mann wegen grober Fahrlässigkeit eine zwanzigprozentige Kürzung der Versicherungsleistungen zugelassen. Der Verunfallte war beim Kreuzen einer von einem Kursschiff verursachten Welle vom Bug eines Motorboots gefallen und von der Schiffsschraube erfasst worden. Dabei zog er sich schwere multiple Verletzungen an Oberkörper, Armen, Hals und Gesicht zu.
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Rechtsgebiete: Privatversicherungsrecht
fel.
Von der Rechtsnatur polizeilicher Einsatzbefehle
Das Bundesgericht ist auf eine staatsrechtliche Beschwerde der «Erklärung von Bern» (EvB) nicht eingetreten, mit der diese Organisation die höchstrichterliche Feststellung verlangt hatte, dass die Verwaltungsverordnung des Polizeikommandos Graubünden zum Polizeieinsatz am World Economic Forum (WEF) 2001 in Davos gegen Bundesverfassung und Europäische Menschenrechtskonvention verstossen habe. Konkret geht es um die alternative Veranstaltung «The Public Eye on Davos 2001», deren Teilnehmer auf Grund des Polizeieinsatzes zum Teil nicht oder nicht rechtzeitig anreisen konnten. Auch eine Edition der fraglichen Verwaltungsverordnung, die von der Bündner Regierung unter Verschluss gehalten wird, lehnte das Bundesgericht mit der Begründung ab, die Beschwerde der «Erklärung von Bern» könne auch ohne Kenntnis des Papiers beurteilt werden.
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Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
Jurius
Pressemitteilung des EJPD vom 13. Mai 2002
Ab 1. Juni 2002 können Anwältinnen und Anwälte ohne zusätzliche Bewilligung in der ganzen Schweiz vor Gericht auftreten. Auf diesen Zeitpunkt tritt das Anwaltsgesetz zusammen mit den sektoriellen Abkommen in Kraft. Das neue Gesetz regelt auch die Zulassungsbedingungen für Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU und der EFTA.
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Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht
Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- sowie Departementsverordnungen, die im Juni 2002 ganz oder teilweise in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden. Die Erlasse der Amtlichen Sammlung sind im Format pdf abgelegt, diejenigen der Systematischen Sammlung im Format html. Da die SR keine Versionenverwaltung kennt, das heisst, jeweils nur das aktuell geltende Recht abrufbar ist, wird auf das Deckblatt verwiesen. Zusätzliche Informationen sind über die Links "Chronologie" und "Änderungen / Aufhebungen" abrufbar. Stand: 31. Mai 2002
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Rechtsgebiete: Publikationen