Strafbarer Hanfanbau
Betäubungsmittelstrafrecht
Zitiervorschlag: fel., Strafbarer Hanfanbau, in: Jusletter 17. Juni 2002
Das Bundesgericht hat eine bedingte Gefängnisstrafe von vier Monaten sowie eine Busse von tausend Franken für einen Bauern im Kanton Aargau bestätigt, der in den Jahren 1999 und 2000 Hanf mit zu hohem Gehalt an Delta-9- Tetrahydrocannabinol (THC) angebaut hatte. Laut dem einstimmig gefällten Urteil aus Lausanne durfte das Aargauer Obergericht dem Verurteilten einen eventualvorsätzlichen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz vorwerfen. Das erstinstanzlich zuständige Bezirksgericht Muri hatte den Angeklagten freigesprochen.