Kumulativer Steuerabzug
Regelung für geschiedene Eltern mündiger Kinder
Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
Zitiervorschlag: fel., Kumulativer Steuerabzug, in: Jusletter 1. Juli 2002
Es widerspricht weder dem Wortlaut noch dem Sinn des Gesetzes über die direkte Bundessteuer, wenn einer alleinerziehenden geschiedenen Mutter der Kinderabzug (Art. 35 Abs. 1 lit. a) und gleichzeitig dem für die volljährigen Kinder Alimente zahlenden Vater der Unterstützungsabzug (Art. 35 Abs. 1 lit. b) gewährt wird. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, mit dem die anders lautende Auffassung des kantonalen Steueramts Zürich einstimmig verworfen wird.