Der Muskelkater als Krankheit
Unzulässige Werbung für wohltuenden Badezusatz
Rechtsgebiete:
Gesundheitsrecht
Zitiervorschlag: fel., Der Muskelkater als Krankheit, in: Jusletter 15. Juli 2002
Wer Badezusätze als «wohltuend bei Erkältungsgefahr» oder «wohltuend auch bei Muskelkater» anpreist, verstösst gegen das in der Verordnung über Gebrauchsgegenstände verankerte Verbot von Heilanpreisungen für Kosmetika. So hatte im September 2001 das Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Landschaft - wenn auch nur knapp mit Stichentscheid des Präsidenten - entschieden. Und so entschied nunmehr das Bundesgericht - sogar einstimmig.
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