Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel
Nach Durchführung einer Vernehmlassung bei den betroffenen Verbänden und Unternehmen hat die Wettbewerbskommission (Weko) am 21. Oktober 2002 eine Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtlichen Grundsätze für den Kraftfahrzeugvertrieb festgelegt.
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