Sexuelles Produzieren vor Kindern nicht strafbar
Gewollte Wahrnehmung ausschlaggebend
Für eine Bestrafung wegen sexueller Handlungen mit Kindern (Artikel 187 des Strafgesetzbuchs) genügt es nicht, dass eine erwachsene Person ihre Beobachtung durch ein Kind in Kauf nimmt. Gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts ist nur strafbar, wer ein Kind unter 16 Jahren gezielt als Zuschauer heranzieht.
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