Jusletter

Gebüsst, nicht aber gestraft

Disziplinierung eines Anwalts

  • Autor/Autorin: Franz Zeller
  • Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht
  • Zitiervorschlag: Franz Zeller, Gebüsst, nicht aber gestraft, in: Jusletter 28. Oktober 2002
Diszipliniert die kantonale Anwaltskammer einen Rechtsanwalt wegen mehrfacher Verstösse gegen das Standesrecht mit einer Busse von 5000 Franken, so handelt es sich rechtstechnisch nicht um eine strafrechtliche Sanktion.

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