Gebüsst, nicht aber gestraft
Disziplinierung eines Anwalts
Diszipliniert die kantonale Anwaltskammer einen Rechtsanwalt wegen mehrfacher Verstösse gegen das Standesrecht mit einer Busse von 5000 Franken, so handelt es sich rechtstechnisch nicht um eine strafrechtliche Sanktion.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare