Beantwortung von Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Verordnung der Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation im Nichtbankensektor
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Beantwortung von Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Verordnung der Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation im Nichtbankensektor, in: Jusletter 4. November 2002
Erbringt ein Finanzintermediär im Rahmen einer einzigen Geschäftsbeziehung sowohl dem GwG unterstellte als auch nicht unterstellte Dienstleistungen, ist es möglich, dass unter gewissen Bedingungen nur die Einnahmen aus der unterstellten Tätigkeit dem massgebenden Bruttoerlös nach Art. 4 VB-GwG zugerechnet werden. Der Austritt aus einer SRO gestützt auf die VB-GwG erfolgt nach den bestehenden formellen und materiellen Austrittsregeln der SRO.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Thema.
Jurius ist dein persönlicher Assistent für alle Fragen rund um Weblaw. Egal ob du Informationen zu Abos, Produkten oder Dienstleistungen benötigst, Jurius ist hier, um dir zu helfen. Stelle einfach deine Frage und erhalte sofortige Antworten.