Obligatorische Unfallversicherung: Renten der Teuerung angepasst
Der Bundesrat hat beschlossen, per 1. Januar 2003 den Bezügerinnen und Bezügern von Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen Unfallversicherung eine Teuerungszulage von 1,2 Prozent zu gewähren.
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