Weko verbietet wettbewerbsverzerrende Klausel in den Verträgen der Kreditkartenunternehmen
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit Entscheid vom 18. November 2002 die sogenannte Nichtdiskriminierungsklausel in den Verträgen der Kreditkartenunternehmen verboten. Diese Klausel untersagt den Händlern, welche Kreditkarten akzeptieren, bei unterschiedlichen Zahlungsmitteln verschiedene Preise zu verlangen.
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