Zürichs Wahlkreise verfassungswidrig
Beschwerde gegen Gemeinderatswahlen gutgeheissen
Das Bundesgericht hat eine Stimmrechtsbeschwerde teilweise gutgeheissen und festgestellt, dass die Wahlkreiseinteilung für die Gemeinderatswahlen in der Stadt Zürich verfassungswidrig ist. Nur mit knappem Stimmenverhältnis wurde davon abgesehen, die letzte Wahl vom März dieses Jahres formell aufzuheben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare