Der Fussgänger auf der Insel
Verhalten wie am Strassenrand
Auf Fussgängerinseln müssen Fussgänger zwar nicht unbedingt einen Zwischenhalt einlegen, aber immerhin prüfen, ob sie ihr Vortrittsrecht in Anspruch nehmen können, ohne dass deswegen der Lenker eines Fahrzeugs brüsk abbremsen muss. Das Bundesgericht ruft in Erinnerung, dass bei Fussgängerstreifen, die durch eine Verkehrsinsel geteilt sind, jeder Teil des Übergangs als selbständiger Streifen gilt (Art. 47 Abs. Verkehrsregelnverordnung).
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