Der Arbeitnehmer als Halter des Geschäftsautos?
Haftungsrechtlich bedeutsame Frage
Wer ein Geschäftsauto zur Verfügung hat, das er nicht nur für geschäftliche Zwecke und gelegentliche Privatfahrten einsetzt, sondern im Wesentlichen frei verwenden kann, ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts Halter dieses Fahrzeugs.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare