Bernard Dubey
Systèmes, enjeux et conséquences
La répartition verticale des compétences entre une entité centrale et ses entités membres constitue une caractéristique majeure tant de l´ordre juridique de l´Union européenne que de celui des fédérations connues. Elle s´avère ainsi être une grille de lecture particulièrement adéquate pour mieux comprendre le fonctionnement et l´évolution probable de la Confédération suisse et de la Construction européenne. A l´heure où la Convention sur l´Avenir de l´Europe s´interroge sur une redéfinition de la répartition des compétences entre l´Union et ses États membres, et où les autorités fédérales suisses défendent leur projet de «Réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons», l´idée consiste à analyser parallèlement et comparativement les deux ordres juridiques (principes, mise en œuvre, enjeux et conséquences) et leur évolution, afin de souligner, pour chaque point examiné, les similitudes et les différences existantes. L´étude révèle une certaine convergence des deux ordres juridiques et l´existence d´une «culture européenne» commune en la matière.
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Rechtsgebiete: Europäisches Verfassungsrecht
Beat Rudin
Ein Plädoyer für gesetzgeberische Reflexion
Das Parlament behandelt zurzeit das DNA-Profil-Gesetz. Damit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden für die zentrale schweizerische DNA-Profil-Datenbank, die bisher auf einer provisorischen Verordnungsgrundlage betrieben worden ist. Der Nationalrat beschloss im September, dass die Speicherung von DNA-Profilen von allen Personen erlaubt sein soll, die eines Verbrechens oder auch nur eines Vergehens verdächtigt werden. Diese sehr weit gehende Lösung sollte diese Woche in der ständerätlichen Kommission nochmals überdacht werden.
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Rechtsgebiete: Bundesstrafprozess
Beat M. Barthold
Gemäss welchen Regeln sollen Fondsmanager an der Führung der Unternehmen, an denen sie beteiligt sind, mitwirken? Die Frage stellt sich vor allem bei Venture Capital-Fonds und enthält dort eine ganze Reihe problematischer Punkte.
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Franz Kummer
Der Schweizerische Anwaltsverband hat sein Internetangebot unter http://www.swisslawyers.com um die Applikation «Recht im Alltag» erweitert. Die bisherige Struktur (die Bereitstellung von Inhalten für Mitglieder und die Öffentlichkeit) wurde beibehalten. Mit der neuen Dienstleistung «Recht im Alltag» wird das Angebot für die Öffentlichkeit angereichert. «Recht im Alltag» wurde der bestehenden Anwaltssuche beigefügt und ergänzt diese. Das Ziel der Applikation ist, rechtsuchende Laien einer geeigneten Anwältin oder einem geeigneten Anwalt zuzuführen.
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Rechtsgebiete: Rechtsinformatik
fel.
Absoluter Anspruch auf Befragung
Ist eine Zeugenaussage der wesentliche oder gar einzige Beweis, auf den ein Schuldspruch abgestützt wird, dann hat der Angeklagte einen unbedingten Anspruch auf Befragung des Belastungszeugen.
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Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht
fel.
Vorschusspflicht des Unternehmers
Kommt ein Unternehmer seiner Verpflichtung zur Nachbesserung eines mangelhaft ausgeführten Werks nicht nach, kann er zur Leistung eines Vorschusses verpflichtet werden, wenn der Bauherr die Sanierungsarbeiten einem Dritten überträgt.
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Rechtsgebiete: Werkvertrag
Jurius
Das Regierungspräsidium Darmstadt teilte verschiedenen Beschwerdestellern in einem Schreiben vom 14.01.2003 seine datenschutzrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit des Speicherns von Internetverbindungsdaten durch den in Darmstadt ansässigen Access-Provider T-Online mit.
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Rechtsgebiete: Informatik und Recht
Jurius
Der Bundesrat hat am 15. Januar 2003 das Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung der Preisbekanntgabeverordnung eröffnet. Mit der Änderung sollen die zahnärztlichen Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht unterstellt werden. Ferner wird die Preisbekanntgabe für sogenannte Mehrwertdienst-Telefonnnummern (0901, 0906) verschärft. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 17. April 2003.
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Rechtsgebiete: Konsumentenrecht
fel.
Weitere Abklärungen zur Kassenpflicht von Viagra
Das Bundesamt für Sozialversicherung muss im Zusammenhang mit dem umstrittenen Medikament Viagra Krankheitswert sowie Behandlungsbedürftigkeit der erektilen Dysfunktion einheitlich definieren. Das verlangt das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG), welches eine gegen die Krankenkassenzulassung des Potenzmittels gerichtete Beschwerde teilweise gutgeheissen hat.
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Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
fel.
Wird dem Opfer einer schweren Persönlichkeitsverletzung ein Schmerzensgeld als Genugtuung zugesprochen, dann ist dieses ab dem Zeitpunkt der Verletzung zu verzinsen.
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Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
Jurius
EBK-Mitteilung Nr. 26 (2003)
Die EBK aktualisiert die Liste der als Mindeststandards anerkannten Selbstregulierungen. Die Einhaltung dieser Mindeststandards durch die Banken und Effektenhändler ist von den Revisionsstellen zu prüfen (Anhang I des EBK-Rundschreibens 96/3 Revisionsbericht).
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Jurius
Gesetzesentwurf wird KMU-freundlicher und steuerneutral überarbeitet
Der Bundesrat will mehr Transparenz in der Rechnungslegung: Er hat am Mittwoch beschlossen, den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Rechnungslegung und Revision (VE RRG) umfassend überarbeiten zu lassen und eine neue Regelung vorzulegen, welche den Bedürfnissen der Unternehmer Rechnung trägt.
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Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht
Jurius
Wieder wird ein Vaterschaftstest auf dem Schweizer Mark angeboten, der den Erfordernissen des Datenschutzgesetzes nicht genügt.
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Rechtsgebiete: Datenschutz