Jusletter

Auch Schmerzensgelder sind zu verzinsen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
  • Zitiervorschlag: fel., Auch Schmerzensgelder sind zu verzinsen, in: Jusletter 3. Februar 2003
Wird dem Opfer einer schweren Persönlichkeitsverletzung ein Schmerzensgeld als Genugtuung zugesprochen, dann ist dieses ab dem Zeitpunkt der Verletzung zu verzinsen.

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