Tätigkeitsbericht 2002 des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zug
Polizeidaten, E-Mails am Arbeitsplatz, Einwohnerkontrolle, Stimmrechts-Couvert. Vier Stichworte aus dem Tätigkeitsbericht 2002 des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zug (DSB). Dieser befasst sich mit der Datenbearbeitung der kantonalen und kommunalen Zuger Verwaltung. Für die Datenbearbeitung privater Unternehmen ist der Eidg. Datenschutzbeauftragte zuständig. Der Bericht enthält aber viele Informationen, die auch für Unternehmen, für öffentliche Verwaltungen von anderen Kantonen und für Private von Interesse sind. Im Folgenden werden Inhaltsverzeichnis der Beratungspraxis und zwei Fallbeispiele wiedergegeben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare