Behindertengleichstellungsgesetz kann in Kraft gesetzt werden
Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen
Das Parlament hat am 13. Dezember 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Am 3. April 2003 ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen. Der Bundesrat beabsichtigt, das Gesetz auf den 1. Januar 2004 in Kraft zu setzen. Dieses stellt einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte» dar, über die am 18. Mai 2003 abgestimmt wird.
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