Kontrollstelle GwG eröffnet Vernehmlassung
Die Kontrollstelle hat am 22. Mai 2003 das Vernehmlassungsverfahren betreffend der vollständig überarbeiteten Verordnung über die Sorgfaltspflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre (SR 955.033.2) eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 30. Juni 2003.
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