Chantal Mounir
Chantal Mounir
Abstract

Ein Interview mit Niklaus Brantschen über «angemietete» Wirtschaftsmanager, die Materialisierung des Glückstrebens, die Entwicklungsmöglichkeiten des Menschen und die Funktion des Rechts in der heutigen Gesellschaft.

Anne Peters
Anne Peters
Céline Knecht
Céline Knecht
Abstract

Der Grundrechtsfall für Anfänger behandelt folgende Probleme in Bezug auf die Gemeinschaft «Scientology»: abstrakte Normenkontrolle – Verbot bestimmter Werbemethoden – formeller Teil der staatsrechtlichen Beschwerde (u.a. Verbandsbeschwerde) – Problematik der Unterstellung von Scientology unter den Schutzbereich der Glaubens- und Gewissensfreiheit – verfassungskonforme Auslegung eines kantonalen Gesetzes – Rechtfertigung der Einschränkung durch das Verbot bestimmter Werbemethoden.

fel.
fel.
Abstract

Aus Sicht des Bundesgerichts «ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn einer mit der ‹Scientology› verflochtenen Trägerschaft wegen der umstrittenen Natur dieser Organisation, welche im Rahmen ihrer Aktivitäten auch ‹verwerfliche, ja strafbare Methoden› verwendet, eine Privatschulbewilligung verweigert wird».

Christine Breining-Kaufmann
Christine Breining-Kaufmann
Abstract

Im Vorfeld der Abstimmung über die Behinderteninitiative wurde argumentiert, das neue Behindertengesetz verwirkliche die wesentlichen Anliegen Behinderter, insbesondere das im Alltag so zentrale Recht auf Zugang zu öffentlichen Bauten. Der folgende Beitrag zeigt, dass dies aus zwei Gründen nicht zutrifft: Die im Gesetz enthaltene Verpflichtung, den Zugang zu Bauten mit Publikumsverkehr behindertengerecht zu gestalten, bezieht sich nur auf Neubauten und umfassende Renovationen, nicht aber auf bestehende Bauten. Zudem wird das Klagerecht von Betroffenen und Behindertenorganisationen grundsätzlich auf das Baubewilligungsverfahren beschränkt. Um den Verfassungsauftrag zur Gleichstellung Behinderter wirklich zu erfüllen, bleibt also noch einiges zu tun.

François Bernath
François Bernath
Tomas Poledna
Tomas Poledna
Alex Eijsten
Alex Eijsten
Abstract

Inwieweit die Tarife des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) auch für den Privatpatienten im Spital Geltung haben sollen, ist derzeit umstritten. Nur Mehrleistungen seien durch die Zusatzversicherungen zu entschädigen, heisst die Devise. Doch wo beginnen die Mehrleistungen? Die Autoren des folgenden Beitrags versuchen dies zu umschreiben und setzen dazu grundsätzlicher an und gehen deshalb weiter als andere.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat unterstützt eine gesetzlich neu zu schaffende Abzugsberechtigung bei den Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung im Rahmen einer Pauschale. Einen vollumfänglichen Abzug aller Prämien für die Krankenversicherung wie er in einer Motion von Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP/ZH) gefordert wird, lehnt er hingegen aus finanziellen Gründen ab. Deshalb beantragt der Bundesrat, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.

fel.
fel.
Abstract

Beschwert sich eine bei einem Verkehrsunfall verletzte Person über bleibende Beschwerden, die somatisch nicht objektivierbar sind, darf die belangte Haftpflichtversicherung einen Privatdetektiv mit der Abklärung der angeblich beeinträchtigten Arbeitsfähigkeit beauftragen.

fel.
fel.
Abstract

Wo das Gesetz ausdrücklich bestimmt, dass ein Gericht in einer Besetzung mit fünf Richtern urteilt, kann das Quorum nicht in einer Exekutiv-Verordnung auf vier Richter herabgesetzt werden. Diese Binsenwahrheit musste sich der Kanton Genf im Zusammenhang mit seiner AHV-Rekurskommission vom Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) ins Stammbuch schreiben lassen.

fel.
fel.
Abstract

Das Bundesgericht hat den Schuldspruch im Falle eines Mannes aufgehoben, der vom Obergericht des Kantons Aargau wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt worden war, nachdem er zur Abendzeit in der Nähe eines Schulhauses onaniert hatte.

fel.
fel.
Abstract

Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (SR 0.211.230.02) gelangt nicht nur bei einer gewissermassen «klassischen» Entführung zur Anwendung, bei der ein Kind etwa auf dem Schulweg gekidnappt und in eine ihm unvertraute Umgebung verbracht wird.

fel.
fel.
Abstract

Die von der Bundesanwaltschaft bei einer Schweizer Bank beschlagnahmten Vermögenswerte eines Mitglieds des Vorstands des deutschen Zigarettenkonzerns Reemtsma werden nicht freigegeben. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des in Grossbritannien lebenden Eigentümers der Gelder abgewiesen und deren Beschlagnahmung bestätigt.

fel.
fel.
Abstract

Die in Art. 333 Abs. 3 des Obligationenrechts für Betriebsübernahmen vorgesehene zusätzliche solidarische Haftung des neuen Arbeitgebers für bereits bestehende Forderungen des Arbeitnehmers (vgl. unten) kommt laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht zum Tragen, wenn über den bisherigen Inhaber des Betriebs der Konkurs eröffnet worden ist. Die umstrittene und im Gesetz nicht beantwortete Frage, ob Art. 333 bei Übernahmen aus der Konkursmasse überhaupt zur Anwendung gelangt, bleibt offen.

fel.
fel.
Abstract

Die Abstimmung über das gesamte Paket der Neuregelung des Verhältnisses zwischen Kirchen und Staat im Kanton Zürich (NZZ 5. 4. 03) kann auf den 30. November 2003 angesetzt werden. Die von der Evangelischen Volkspartei (EVP) dagegen beim Bundesgericht eingereichte staatsrechtliche Beschwerde erhält keine aufschiebende Wirkung, wie aus einer Verfügung des zuständigen Kammerpräsidenten hervorgeht.

Jurius
Jurius
Abstract

Die Kontrollstelle hat am 22. Mai 2003 das Vernehmlassungsverfahren betreffend der vollständig überarbeiteten Verordnung über die Sorgfaltspflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre (SR 955.033.2) eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 30. Juni 2003.

Jurius
Jurius
Abstract

Die mit den USA im Januar 2003 abgeschlossene Vereinbarung zur Leistung von Amtshilfe bei Steuerbetrug und dergleichen bewirkt keine generelle Ausweitung der Amtshilfe auf Widerhandlungen, die nach schweizerischem Recht als einfache Steuerhinterziehung qualifiziert werden. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort vom 21. Mai 2003 auf die Interpellation von Ständerat Jean Studer (SP/NE) fest. Der Bundesrat betont zudem, die Vereinbarung enthalte keine umfassende Verpflichtung der Schweiz, die Einschränkungen des Informationsaustauschs den Bestimmungen des amerikanischen Rechts zu unterstellen.

Jurius
Jurius
Abstract

In der Sitzung vom 19. Mai 2003 hat die Wettbewerbskommission (Weko) dem Kauf der Waro durch die Coop zugestimmt. Die vertiefte Prüfung hat, sowohl auf den Absatz- als auch auf den Beschaffungsmärkten, die Bedenken der vorläufigen Prüfung hinsichtlich einer Begründung oder Verstärkung einer alleinigen oder kollektiv marktbeherrschenden Stellung von Coop ausgeräumt.