Haftung bei MP3-Foren
Urteil (21 O 8790/03) des Landgerichts München I vom 16. Juli 2003
Mit Urteil vom 16. Juli 2003 hat das Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen einen mutmasslichen Verantwortlichen eines MP3-Servers aufrechterhalten. Der Antragsgegner sei als Störer zu betrachten, «weil er durch das Uploaden von Musiktiteln deren Download im Streamload-Verfahren ermöglicht habe». Zu beachten ist, dass das Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren erging, in welchem besondere Beweislastregeln gelten.
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