Liebe Leserinnen und Leser
Die angemessene Bewirtschaftung des geistigen Kapitals ist ein zentraler Erfolgsfaktor in der juristischen Arbeitswelt. Diese Bewirtschaftung wird aber noch immer stark vernachlässigt. Lic.iur Sarah Montani widmet sich in Ihrem Beitrag dem Thema Wissensmanagement («Juristische Wissensarchitektur»).
Wissen Sie, wo in Ihrer Kanzlei bzw. in Ihrem Betrieb die Kosten generiert werden? Oder gibt es evtl. doch versteckte «Money-burner», die nicht klar auf der Hand liegen? Der Beitrag von Claudio Pietra thematisiert das Kostenmanagement in Anwaltskanzleien («Optimales Kostenmanagement - auch in der Anwaltskanzlei»)
Im Bereich Rechtsprechung publizieren wir das neuste Urteil des EGMR vom 28. Oktober 2003 in Sachen «Minjat c. Suisse» (Requête no 38223/97) sowie zwei Urteile aus Deutschland aus dem Gebiet «Internet und Recht».
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Koordination Jusletter
Zum Schluss noch dies: «Die staatsrechtliche Beschwerde ist nach Art. 84 OG gegen kantonale Erlasse und Verfügungen (Entscheide) zulässig. Wie somit bereits ein kurzer Blick ins Gesetz zweifelsfrei ergibt - und was die Beschwerdeführer demnach hätten wissen können und ihr rechtskundiger Vertreter hätte wissen müssen - stehen beide Beschwerden nur gegen kantonale Entscheide zur Verfügung. Die Beschwerde gegen die Bundesrichterwahlen durch die Bundesversammlung ist daher unzulässig.» (Auszug aus Urteil 1P.658/2003 vom 6. November 2003)