Es geht um das Eigentum des Pächters
Für das Vorkaufsrecht ist das Zupachtland unbeachtlich
Ob ein Pächter Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist und daher beim Verkauf des gepachteten Bodens ein Vorkaufsrecht beanspruchen kann, hängt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts allein von seinem eigenen Land ab. Die zugepachteten Grundstücke dürfen bei der Beurteilung, ob die für einen Landwirtschaftsbetrieb erforderliche Grösse erreicht wird, nicht mitberücksichtigt werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare