Ausführliche Begründung
Rücktritt vom Versicherungsvertrag
Will eine Versicherung vom Vertrag zurücktreten, weil der Versicherte ihr beim Abschluss der Police eine für die Risikobeurteilung wesentliche Tatsache verheimlicht hat, muss sie laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts präzis angeben, worum es geht.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare