Jusletter

Schützenswertes «Verpetzen»

Unsichere Rechtslage für den «Whistleblower»

  • Autor/Autorin: Thomas Rihm
  • Rechtsgebiete: Corporate Governance
  • Zitiervorschlag: Thomas Rihm, Schützenswertes «Verpetzen», in: Jusletter 15. Dezember 2003
«Whistleblower» werden Personen genannt, die ihre Arbeitgeber wegen illegaler Praktiken zuerst intern und dann allenfalls auch extern «verpetzen». Dadurch wollen sie aber Schaden abwenden und sind daher aus einer anderen Warte geschätzte Kronzeugen. Doch ihr Schutz gegen Sanktionen des Arbeitgebers ist zum Teil mangelhaft.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.