Folgenschwere namentliche Gerichtsberichterstattung
Grenzen der Haftung des Verlegers
Der Verleger des inzwischen im Fusionsprodukt «Le Temps» aufgegangenen früheren «Journal de Genève» muss einem Mann, der mehr als zehn Jahre nach seiner Verurteilung wegen Gewaltdelikten in diesem Zusammenhang erneut namentlich in der Zeitung erwähnt worden war, lediglich gut 80´000 Franken an Schadenersatz und Genugtuung bezahlen. Das Bundesgericht hat eine Berufung und eine staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen, mit denen der Betroffene wesentlich höhere Beträge durchsetzen wollte.
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