Justitias Türe bleibt zu
Streit um Einbürgerung in Bürglen
Rechtsgebiete:
Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
Zitiervorschlag: fel., Justitias Türe bleibt zu, in: Jusletter 21. Juni 2004
Das Bundesgericht ist nicht auf die staatsrechtliche Beschwerde eines Ausländers eingetreten, dem die Politische Gemeinde Bürglen (TG) am 25. November 2002 die Einbürgerung verweigert hatte. Er beschwerte sich zunächst erfolgreich beim Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau, das ihm im Juni vergangenen Jahres das Bürgerrecht der Gemeinde Bürglen zusprach.