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Liebe Leserinnen und Leser

Nach zwei Schwerpunkt-Ausgaben zum Fusionsgesetz und zum Kunstrecht meldet sich Jusletter wieder mit einem bunten Strauss an Beiträgen zu verschiedensten Themen.

Prof. Dr. Thomas Koller deckt Widersprüche und Ungenauigkeiten in einer Urteilsbegründung  des Bundesgerichts zum Zusammenwirken von UN-Kaufrecht (CISG) und nationalem Recht auf.

Ein hochbrisantes Thema - den Kapitalisierungszinsfuss im Haftpflichtrecht - thematisieren Dr. Marc Schaetzle und Stephan Weber. Es sei nämlich angesichts der Senkung des Zinssatzes durch den Bundesrat im BVG-Bereich auch vom Bundesgericht eine Senkung im Personenschadenrecht zu erwarten («Analogien zwischen BVG und Personenschadenrecht»).

Dr. iur. Andrea Marcel Töndury widmet sich anlässlich des Erscheinens des zweiten Bandes der «Neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte» von Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Alfred Kölz einerseits dem genannten Werk und anderseits der Bedeutung der verfassungsgeschichtlichen Entwicklungen für das Verständnis des heutigen Staatsrechts.

Dr. iur. Christoph Fricker vermittelt einen Überblick über die normative und tatsächliche Ausgestaltung von Disziplinarmassnahmen und besonderen Sicherheitsmassnahmen in 22 Schweizer Gefängnis-Anstalten.

Sarah Montani und Franz Kummer berichten vom Ärger im Umgang mit elektronischer Post und zeigen probate praktische Mittel zum sinnvollen Umgang mit E-Mail auf («Vor E-Mail sind wir alle gleich»).

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Koordination Jusletter

Thomas Koller
Abstract

Bundesgerichtsurteile zum UN-Kaufrecht (CISG) sind für die (schweizerische) Praxis und die Wissenschaft von erheblicher Bedeutung. Darüber hinaus werden sie oft auch von Literatur und Judikatur anderer Länder beachtet. Sie sollten daher soweit als möglich ohne Widersprüche und methodologische Ungenauigkeiten redigiert werden. Leider ist dies nicht immer der Fall, wie ein Beispiel zeigt, in dem es zum einen um das Problem der Beweislastverteilung und zum andern um die Auslegung von Willenserklärungen der Kaufvertragsparteien geht. Es wäre wichtig, dass sich das Bundesgericht insbesondere zu den Fragen des Zusammenwirkens von UN-Kaufrecht und nationalem Recht – einer relativ schwierigen Materie (!) – klar äussert.

Marc Schaetzle
Stephan Weber
Abstract

Die berufliche Vorsorge und das Haftpflichtrecht weisen Gemeinsamkeiten auf, die sich etwa am Einfluss der demografischen Entwicklung und beim verwendeten Zinssatz zeigen. Schadenersatzleistungen für Personenschäden werden regelmässig kapitalisiert, d.h. nicht in Renten-, sondern in Kapitalform entschädigt. Dabei spielen Annahmen über die Lebenserwartung, aber auch Zinsfragen eine massgebende Rolle.

Andrea Marcel Töndury
Abstract

Dies ist ein Beitrag aus Anlass des Erscheinens des zweiten Bandes der «Neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte» von Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Alfred Kölz. Der Autor weist auf die spezielle Entstehungsgeschichte des Werks hin und gibt einen kurzen Überblick über die im Buch behandelten Themen. Anschliessend zeigt er anhand einiger von Alfred Kölz beschriebener Entwicklungen und Erkenntnisse im Bereich der Demokratie auf, welche Bedeutung die verfassungsgeschichtlichen Entwicklungen für das Verständnis des heutigen Staatsrecht haben.

Christoph Fricker
Abstract

Disziplinarische Arreststrafe und die Unterbringung Inhaftierter in Hochsicherheitsabteilungen gehören zu den eingriffsstärksten Haftverschärfungen, die im Strafvollzug und in der Untersuchungshaft angeordnet werden können. Eine in den Jahren 2000-2002 in 22 Anstalten durchgeführte Studie vermittelt erstmals einen systematischen Überblick über die normative und tatsächliche Ausgestaltung solcher Massnahmen. Dabei zeigt sich ein überraschend heterogenes und in Teilen auch rechtswidriges Bild. Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten materiellen Ergebnisse zusammengefasst.

Sarah Montani
jcr:3653c0c3-af3b-4bbc-8347-e272d268718f
Franz Kummer
Abstract

Der folgende Beitrag vermittelt – unter den Stichworten «Technik», «Verhaltensweise» und «Sicherheit» – praktische Tipps zum Umgang mit elektronischer Post.

Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 15. Mai 2004 bis und mit 18. Juni 2004 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.

fel.
Abstract

Im Steuerrekursverfahren kann eine Veranlagung auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) zuungunsten des Steuerpflichtigen abgeändert werden, obwohl der Steuerpflichtige seinen Rekurs zurückgezogen hat. Eine sogenannte Reformatio in Peius trotz Rückzug der Beschwerde war nach dem früher geltenden Bundesratsbeschluss über die Erhebung einer direkten Bundessteuer (BdBSt) zulässig (Urteil 2A.201/1993). Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber mit dem Erlass des DBG an der früheren Rechtslage gemäss BdBSt etwas ändern wollte.

fel.
Abstract

Die Bundesanwaltschaft ist bei der vorsorglichen Blockierung von Milliardenbeträgen in der Yukos-Affäre zu weit gegangen. Laut einem Entscheid des Bundesgerichts waren die russischen Angaben in dieser Sache nicht ausreichend. Die Blockierung von Vermögenswerten in Höhe von 2.25 Mrd. Fr. war unverhältnismässig.

fel.
Abstract

Das im Ausländergesetz verankerte Verbot, Ausländern das rechtswidrige Verweilen in der Schweiz zu erleichtern (Art. 23 Abs. 1), gilt keineswegs nur für eigentliche Schlepper.

fel.
Abstract

Muss der Sicherheitsfonds BVG für die Verbindlichkeiten einer zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtung einstehen, kann er sich grundsätzlich auf dem Regressweg am Kanton als Träger der Berufsvorsorgeaufsicht schadlos halten.

fel.
Abstract

Zu den Zahnarztkosten, die den Bezügern von jährlichen Ergänzungsleistungen zu vergüten sind (Art. 3d Abs. 1 lit. a Ergänzungsleistungsgesetz), gehören laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts grundsätzlich die Aufwendungen für alle zahnärztlichen Behandlungen, sofern sie einfach, wirtschaftlich und zweckmässig sind.

fel.
Abstract

Das frisch angesetzte Haar zeigte sich nach dem ersten Waschen völlig steif, verfilzt und unfrisierbar. Der Haarkünstler entfernte die aufmontierte Haarpracht bereits nach einem Tag und offerierte der Kundin eine kostenlose neue Haarverlängerung. Sie verzichtete jedoch darauf und forderte erfolgreich vor Gericht ihr Geld zurück. Den Coiffeur dürfte der gerichtliche Streit um den missratenen Haarschopf inzwischen einen fünfstelligen Betrag gekostet haben.

fel.
Abstract

Das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern muss sich mit der Beschwerde eines aus Serbien-Montenegro stammenden Angehörigen der ethnischen Gruppe der Roma befassen, dem der Nachzug seiner Familie verweigert wurde. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des seit über zwanzig Jahren in der Schweiz lebenden Mannes gutgeheissen und verlangt, dass das kantonale Gericht auf die Sache eintritt und über den Familiennachzug entscheidet, da ein grundsätzlicher Anspruch darauf besteht.

fel.
Abstract

Das Bundesgericht ist nicht auf die staatsrechtliche Beschwerde eines Ausländers eingetreten, dem die Politische Gemeinde Bürglen (TG) am 25. November 2002 die Einbürgerung verweigert hatte. Er beschwerte sich zunächst erfolgreich beim Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau, das ihm im Juni vergangenen Jahres das Bürgerrecht der Gemeinde Bürglen zusprach.

fel.
Abstract

Die Swiss Dentists’ Society (SDS) muss ihren Namen zugunsten der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) aufgeben. Das Bundesgericht hat ein Urteil der Genfer Justiz bestätigt, die eine Namensschutzklage der SSO gutgeheissen und der SDS den Gebrauch ihres Namens untersagt sowie dessen Löschung im Handelsregister angeordnet hatte.

fel.
Abstract

Das Bundesgericht hat die recht harte Verurteilung eines Mannes bestätigt, der mit der Faust auf den Unterleib einer schwangeren Frau gezielt hatte, diese aber nur am Ellenbogen und in der Beckengegend traf. Das Kantonsgericht St. Gallen hatte den Täter wegen vollendet versuchter Abtreibung gegen den Willen der Schwangeren sowie wegen vollendet versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren Gefängnis und sechs Jahren Landesverweisung verurteilt.

Jurius
Abstract

Eingezogene Vermögenswerte werden künftig nach einfachen und klaren Regeln unter den am Strafverfahren beteiligten Behörden aufgeteilt. Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte auf den 1. August 2004 in Kraft gesetzt.

Jurius
Abstract

Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) hat die Möglichkeiten zur Einführung der jährlichen Abrechung bei der Mehrwertsteuer umfassend untersucht. Drei mögliche Varianten wurden erarbeitet. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Anzahl der betroffenen Steuerzahler sowie dadurch, ob Akontozahlungen vorgesehen sind oder nicht. Der Bundesrat hat von den Vorschlägen am Montag 7. Juni Kenntnis genommen und diese zur Vernehmlassung freigegeben.

Jurius
Abstract

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Entscheid der Eidgenössischen Steuerrekurskommission SRK vom 25. März 2004 (2003-170/171) betreffend Option für die subjektive Steuerpflicht, Ende der Steuerpflicht bzw. Art. 20 Abs. 1 Bst. a, Art. 21 Abs. 1 - 3 MWSTV; Art. 29 Bst. b, c MWSTG.