Hart bestrafter Faustschlag
Zweieinhalb Jahre Gefängnis unbedingt
Straftaten gegen Leib und Leben
Zitiervorschlag: fel., Hart bestrafter Faustschlag, in: Jusletter 21. Juni 2004
Das Bundesgericht hat die recht harte Verurteilung eines Mannes bestätigt, der mit der Faust auf den Unterleib einer schwangeren Frau gezielt hatte, diese aber nur am Ellenbogen und in der Beckengegend traf. Das Kantonsgericht St. Gallen hatte den Täter wegen vollendet versuchter Abtreibung gegen den Willen der Schwangeren sowie wegen vollendet versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren Gefängnis und sechs Jahren Landesverweisung verurteilt.