Streit unter Zahnärzten
SSO setzt Schutz ihres Namens durch
Rechtsgebiete:
Personenrecht
Zitiervorschlag: fel., Streit unter Zahnärzten, in: Jusletter 21. Juni 2004
Die Swiss Dentists’ Society (SDS) muss ihren Namen zugunsten der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) aufgeben. Das Bundesgericht hat ein Urteil der Genfer Justiz bestätigt, die eine Namensschutzklage der SSO gutgeheissen und der SDS den Gebrauch ihres Namens untersagt sowie dessen Löschung im Handelsregister angeordnet hatte.