Des Geldfälschers Werkzeug
Einziehung eher unwahrscheinlich
Der Eidgenössische Untersuchungsrichter hat einem mutmasslichen Geldfälscher die als Tatwerkzeuge verwendeten Bürogeräte – ein Personalcomputer, ein Scanner/Drucker sowie eine Schneidmaschine – zu Recht wieder ausgehändigt.
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