Jusletter

Einziehung von Waffen

Unklarer Buchstabe des Gesetzes

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
  • Zitiervorschlag: fel., Einziehung von Waffen, in: Jusletter 7. März 2005
Eine Waffe kann gestützt auf das Waffengesetz (WG) nur dann definitiv eingezogen werden, wenn auch die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme erfüllt sind.

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