Berufsbewilligung zu Recht entzogen

Arzt hätte keine Männer in den Freitod begleiten dürfen

fel.
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Rechtsgebiete:

Gesundheitsrecht

Zitiervorschlag: fel., Berufsbewilligung zu Recht entzogen, in: Jusletter 27. Juni 2005

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat einem 69-jährigen Kinderarzt die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung zu Recht entzogen, nachdem er zwei Männern Suizidhilfe geleistet hatte.


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