Fahrlässige Tötung, nicht Körperverletzung

Herztod zwei Wochen nach Verkehrsunfall

fel.
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Rechtsgebiete:

Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil

Zitiervorschlag: fel., Fahrlässige Tötung, nicht Körperverletzung, in: Jusletter 27. Juni 2005

Wer mit dem Auto einen herzkranken Fussgänger anfährt und verletzt, der zwei Wochen später an einem Infarkt stirbt, ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu bestrafen, sondern wegen fahrlässiger Tötung.


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