Fahrlässige Tötung, nicht Körperverletzung
Herztod zwei Wochen nach Verkehrsunfall
Rechtsgebiete:
Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil
Zitiervorschlag: fel., Fahrlässige Tötung, nicht Körperverletzung, in: Jusletter 27. Juni 2005
Wer mit dem Auto einen herzkranken Fussgänger anfährt und verletzt, der zwei Wochen später an einem Infarkt stirbt, ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu bestrafen, sondern wegen fahrlässiger Tötung.