Jusletter

«Compensatio est debiti et crediti inter se contributio. So definirt den Begriff, mit welchem wir es zu thun haben, Modestin in der L. 1 D. h. t. Den Schlüssel zu dieser Definition geben L. 31. de hered. pet. [...]. Wir sehen nehmlich aus diesen Fragmenten, dass die Römer unter compensatio die Fiction verstanden, dass ein Gläubiger mit demjenigen, was er dem Schuldner selbst schuldet (daher contributio), sich selbst [...] bezahlt habe.»

Krug, August Otto: Die Lehre von der Compensation, Leipzig 1833. Seite: 6


Liebe Leserinnen und Leser

Prof. Dr. Pascal Pichonnaz widmet sich historisch und rechtvergleichend dem Institut der Verrechnung (compensatio). In seinem Beitrag «Set-off (compensatio): from Diversity to Unity» analysiert er die diesbezüglichen neuen Klauseln der Principles of European Contract Law, welche zivil- und gewohnheitsrechtliche Lösungen zu vereinen suchen. Gleichzeitig thematisiert er problematische rückwirkende Auswirkungen der Schweizer Regelung.

RA Daniel Kettiger stellt den Entwurf zum neuen Geoinformationsgesetz vor und führt in das Geoinformationsrecht ein. «Mit dem neuen Gesetz soll eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Landesvermessung, die Amtliche Vermessung und für alle weiteren auf Grund verschiedener Bundesrechtserlasse erhobenen Informationen über Grund und Boden geschaffen werden. Es soll insbesondere sichergestellt werden, dass den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft, der Wissenschaft und der Forschung Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, in der richtigen Qualität und zu tragbaren Kosten zur Verfügung stehen. Mit dem Gesetz soll ein Fachbereich kodifiziert werden, der gleichermassen von Tradition und neuster technologischer Entwicklung geprägt ist und der Rechtsbereiche vom Zivilrecht bis zur elektronischen Publikation berührt.»

Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien mit Sitz in Den Haag wurde auf Beschluss Nr. 827 des UN-Sicherheitsrats am 25. Mai 1993 gegründet. Das Tribunal - für welches übrigens Stefan Trechsel letzten Mittwoch als Ersatzrichter gewählt wurde - soll strafrechtlich die Verantwortlichen für schwere Verletzungen der Genfer Abkommen, Verstösse gegen die Gesetze oder Gebräuche des Krieges, Völkermord sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen. RA Marco Bundi beschäftigt sich mit einem Entscheid vom 22. Juli 2005, in dem das Gericht die provisorische Haftentlassung von drei Angeklagten verfügt hat. Der Autor gibt einen Überblick über den Entscheid und die Voraussetzungen einer vorläufigen Haftentlassung.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Leiter Jusletter