Das Mobilfunknetz als Bundesaufgabe
Rücksicht auf Landschaft und Ortsbild
Die Erteilung einer Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage stellt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts eine Bundesaufgabe im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes dar (Art. 2), weshalb es auf Landschaft, Ortsbild sowie auf Natur- und Kulturdenkmäler Rücksicht zu nehmen gilt.
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