Nachzahlung bei zu tiefen Akontozahlungen
Ein Mieter darf sich nicht darauf verlassen, dass die im Mietvertrag vereinbarten Akontozahlungen etwa den tatsächlich anfallenden Nebenkosten entsprechen. Das Bundesgericht hat die Berufung eines Mieters abgewiesen, dessen Nebenkostenabrechnung über 200 Prozent der Akontozahlungen ausmachte.
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