Jusletter

Ein ungeplantes Kind als Schaden?

Beim Kaiserschnitt die Eileiterunterbindung vergessen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil, Ausübung von Gesundheitsberufen, Berufspolitik
  • Zitiervorschlag: fel., Ein ungeplantes Kind als Schaden?, in: Jusletter 9. Januar 2006
Wird eine Frau ungewollt schwanger, weil der Arzt anlässlich der letzten Geburt aus Versehen nicht wie vereinbart beim Kaiserschnitt eine Eileiterunterbindung vornahm, muss der Arzt oder das Spital für die Unterhaltskosten des Kindes aufkommen.

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