Jusletter

Kein Besuch am Grab des eigenen Mordopfers

Zulässige Beschränkung des Hafturlaubs

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie
  • Zitiervorschlag: fel., Kein Besuch am Grab des eigenen Mordopfers, in: Jusletter 9. Januar 2006
Die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich hat einem Häftling, der in der Strafanstalt Pöschwies eine Zuchthausstrafe von 20 Jahren wegen der Ermordung seiner Ehefrau absitzt, zu Recht nicht erlaubt, am Geburtstag seiner Frau deren Grab zu besuchen.

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