Jusletter

Geschlechtsumwandlung nur nach «Probezeit»

Bestätigte Praxis zur Kassenpflicht

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Geschlechtsumwandlung nur nach «Probezeit», in: Jusletter 16. Januar 2006
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) bleibt dabei, dass die obligatorische Krankenversicherung die Kosten für eine operative Geschlechtsumwandlung erst nach einer mindestens zwei Jahre dauernden Beobachtungsphase übernehmen muss.

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