Zulässige Massenkündigung
Wechsel der Krankenkasse für die 29´000 Mitglieder von Pro Life
Die vom Verein Pro Life per 1. Juli 2003 stellvertretend für seine 29´000 Mitglieder ausgesprochene Kündigung der obligatorischen Krankenpflege- und Taggeldversicherung bei der Panorama (früher Personalkrankenkasse Zürich) ist laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) gültig.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare