Liebe Leserinnen und Leser
Die Medien haben einen grossen Einfluss auf die politische Agenda. Die Diskussion um die Feinstaub-Belastung und die kurzfristig getroffenen Massnahmen einzelner Kantone (Tempo 80, Cheminée-Verbot) sind ein aktuelles Beispiel. Lorenz Engi wirft die Frage auf, ob die Medien sozusagen als «Vierte Gewalt» in die Verfassungsordnung zu integrieren und den Erfordernissen demokratischer Legitimation zu unterwerfen wären.
«Das Urheberrecht verleiht Monopolansprüche. Das Innehaben einer Monopolstellung birgt indessen immer das Risiko ihrer missbräuchlichen Ausnutzung. Deshalb stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der internen und externen Schranken des Urheberrechts. Intern steht die Eigengebrauchsregelung im Vordergrund.» Zu externen Ausgleichsmechanismen stellt Prof. Rolf H. Weber 4 Thesen zur Diskussion.
Art. 27bis StGB gewährt Journalisten unter gewissen Bedingungen ein Zeugnisverweigerungsrecht. Am 23. Januar 2006 stellte das Zürcher Obergericht fest, dass ein Redaktor der «NZZ am Sonntag» drei anonyme Quellen aufdecken muss. Diese hatten den ehemaligen Chefarzt Marko Turina beschuldigt, 2004 vorsätzlich den Tod der Herzpatientin Rosmarie Voser verursacht zu haben. Dr. iur. Peter Studer, der bereits den Entscheid der Vorinstanz besprochen hat, kommentiert den Entscheid.
«Wenn ein Grundpfandrecht im Grundbuch gelöscht wird, wird im gleichen Umfang eine leere Pfandstelle eingetragen, sofern kein Nachrückungsrecht zu Gunsten des nachfolgenden Gläubigers vereinbart wurde.» Dr. iur. Roland Pfäffli widmet sich dem Nachrückungsrecht des Grundpfandgläubigers als solchem sowie der Frage nach dem Sinn dieses Rechts.
Ein Hinweis in eigener Sache: Mit grosser Freude darf ich Ihnen bekannt geben, dass wir Herrn Dr. iur. Christoph Brunner, Rechtsanwalt, LL.M. (Berkeley), als Leiter für das neue Jusletter-Ressort «Nationales und internationales Kaufrecht sowie internationale Handelsverträge» gewinnen konnten. Dr. Brunner ist Konsulent der Kanzlei Python Schifferli Peter, Genf/Bern, und Lehrbeauftragter an der Universität Bern. Er ist schwerpunktmässig im Bereich internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit sowie im Vertrags- und Gesellschaftsrecht tätig. Zu seinen Publikationen gehört ein auf grosses Interesse gestossener Kommentar zum Wiener Kaufrecht (UN-Kaufrecht - CISG, Kommentar zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980, unter Berücksichtigung der Schnittstellen zum internen Schweizer Recht, Bern 2004). Impressum.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Leiter Jusletter
Abstract
Das Urheberrecht verleiht Monopolansprüche. Das Innehaben einer Monopolstellung birgt indessen immer das Risiko ihrer missbräuchlichen Ausnutzung. Deshalb stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der internen und externen Schranken des Urheberrechts. Intern steht die Eigengebrauchsregelung im Vordergrund. Über mögliche externe Ausgleichsmechanismen (z.B. Kartellrecht, Grundrechte, allgemeines Zivilrecht, Verbraucherschutz, Medienrecht) herrscht indessen noch wenig Klarheit. In Thesenform mit Erläuterungen sollen nachfolgend deshalb die Problembereiche für die weitere Diskussion skizziert werden; nach vier Prämissen folgen eine Darstellung verfügbarer Ausgleichsmechanismen und ein wertender Ausblick.
Abstract
Die Medien haben einen grossen Einfluss auf die Verfahren der Rechtserzeugung und Rechtsanwendung erlangt. Das wirft die Frage auf, ob sie im Sinne einer «Vierten Gewalt» in die Verfassungsordnung zu integrieren und den Erfordernissen demokratischer Legitimation zu unterwerfen sind. Dagegen spricht, dass die Medien prinzipiell dem gesellschaftlichen und nicht dem staatlichen Bereich zuzuordnen sind. Entsprechende grundsätzliche Überlegungen sind auf aktuelle Entwicklungen im schweizerischen Medienrecht zu beziehen.
Abstract
Wenn ein Grundpfandrecht im Grundbuch gelöscht wird, wird im gleichen Umfang eine leere Pfandstelle eingetragen, sofern kein Nachrückungsrecht zu Gunsten des nachfolgenden Gläubigers vereinbart wurde. Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, ob die Vereinbarung eines solchen Nachrückungsrechts heute noch zeitgemäss ist.
Abstract
Die Zivilkammer des Zürcher Obergerichts hebt den Entscheid der Anklagekammer zugunsten eines Journalisten der «NZZ am Sonntag» auf und stellt Pflicht zur Aufdeckung der Quellen fest.
Abstract
Das Zürcher Obergericht muss im Falle eines Mannes über die Bücher, der im Oktober 2002 auf einem Autohandelsplatz an der Brandstrasse in Schlieren im Verlaufe einer tätlichen Auseinandersetzung eine Drittperson verletzt und sich gegenüber der Polizei zunächst als sein Bruder ausgegeben hatte.
Abstract
Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde dreier Eigentümer aus dem von der geplanten Rodung für die Zollfreistrasse zwischen Lörrach und Weil am Rhein betroffenen Gebiet abgewiesen. Diese hatten vergeblich beanstandet, dass ihnen die Verlängerung der Rodungsbewilligung bis zum 30. Juni 2006 nicht förmlich eröffnet worden war.
Abstract
Die vom Verein Pro Life per 1. Juli 2003 stellvertretend für seine 29´000 Mitglieder ausgesprochene Kündigung der obligatorischen Krankenpflege- und Taggeldversicherung bei der Panorama (früher Personalkrankenkasse Zürich) ist laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) gültig.
Abstract
Der von der Mobilfunkanbieterin Orange Communications SA auf dem Dach der Liegenschaft Wohn- und Gewerbehaus Böhnihus in Thalwil geplanten Mobilfunkantenne steht zivilrechtlich nichts mehr im Weg.
Abstract
Das Bundesgericht hat die Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs eines Ehepaars und von dessen drei minderjährigen Kindern durch die Gemeindeversammlung von Mellingen für verfassungsmässig erklärt und eine staatsrechtliche Beschwerde der Betroffenen abgewiesen.
Abstract
Ein Vermieter muss es nicht hinnehmen, wenn der Mieter in den ihm gemäss Vertrag als Büro überlassenen Räumen einen Massagesalon betreibt.
Abstract
Das Bundesgericht hat die Berufung eines Heizungsmonteurs gutgeheissen, der sein gesamtes Arbeitsleben weitgehend klaglos für den gleichen Patron gearbeitet hat und wenige Monate vor der Pensionierung entlassen sowie mit sofortiger Wirkung freigestellt wurde.
Abstract
Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) hat ihre Bologna-Richtlinien durch eine Übergangsbestimmung zur Gleichwertigkeit von Lizentiat / Diplom und Masterabschluss ergänzt. Um die Absolventinnen und Absolventen der «alten» Lizentiats- und Diplomstudiengänge durch die Bologna-Reform nicht zu diskriminieren, wurde die Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse mit dem «neuen» Mastertitel offiziell festgehalten. So sind z.B. Inhaberinnen und Inhaber eines Lizentiats oder Diploms befugt, alternativ den Mastertitel zu tragen.
Abstract
Die mit der Ratifikation des Haager Adoptionsübereinkommens erfolgten Änderungen im schweizerischen Adoptionswesen haben sich bewährt. Diesen Schluss zieht der Bundesrat in einem am 1. Februar veröffentlichten Bericht.
Abstract
Der Bundesrat will das seit 1955 bestehende Verbot für Rundstreckenrennen nicht aufheben. Er lehnt eine parlamentarische Initiative zur Wiederzulassung von Formel-1-Rennen in der Schweiz ab.
Abstract
Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung von UVEK und EDA am 1. Februar darüber informiert, dass die Jahresbewilligung für die USA zur Benützung des schweizerischen Luftraums bis zum 31. Dezember 2006 erteilt worden ist. Diese Bewilligung nimmt explizit Bezug auf die Einhaltung des Völkerrechts.
Abstract
Der Bundesrat will ein in sich stimmiges Lohnsystem am Bundesverwaltungsgericht gewährleisten. Auf Ersuchen der Gerichtskommission hat er am 1. Februar zuhanden des Parlaments eine entsprechende Änderung der Richterverordnung verabschiedet.
Abstract
In der Schweiz soll die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediäre in der «Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)» zusammengefasst werden.
Abstract
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Verfassungsbestimmung und einem Bundesgesetz über die Forschung am Menschen eröffnet. Das neue Gesetz regelt die Forschung am Menschen im Gesundheitsbereich.
Abstract
Dem Sekretariat der Wettbewerbskommission liegen Anhaltspunkte vor, dass der Schweizerische Reisebüro-Verband seinen Mitgliedern Empfehlungen zur Handhabung der Kreditkarten-Kommissionen abgeben hat. Vergleichbare Empfehlungen ergingen ebenfalls von zwei weiteren Verbänden.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2006 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter